Seminare

Prüfungsvorbereitungskurs zur Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung
Sommer 2011

Termine:      



18.03.,19.03., 25.03., 26.03., 01.04., 02.04.2011 

jeweils am Freitag    von 16.30 – 19.45 Uhr
jeweils am Samstag von 09.00 – 16.15 Uhr

Ort: 


Tagungszentrum Kolpinghaus München-Zentral GmbH
Adolf-Kolping-Str. 1
80336 München

Dozenten:  
Frau Forbriger, Frau Prag/Frau Donath, Frau Laßmann-Brehl


Freitag,     18.03.2011  Grundzüge des BGB Forbriger
Samstag, 19.03.2011 ZPO – Verfahrensrecht + Mahnverfahren Forbriger
Freitag,     25.03.2011  Rechtsmittel und Fristen Forbriger
Samstag, 26.03.2011

Grundlagen des RA – Gebührenrecht, RVG und GKG Forbriger

Freitag,     01.04.2011   Grundlagen der Zwangsvollstreckung Prag/Donath
Samstag,  02.04.2011 Rechnungswesen  Laßmann-Brehl

Mit diesem Prüfungsvorbereitungskurs wollen wir den Auszubildenden nochmals vor der Prüfung die Möglichkeit geben, offene Fragen in den einzelnen Rechtsgebieten zu stellen und zu diskutieren. Auch für Kolleginnen und Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten, ist dieser Kurs sicherlich interessant.

Wir bitten die Teilnehmer, das RVG, das BGB und die ZPO mitzubringen. Formulare und Skripte werden von den Dozenten zur Verfügung gestellt.

Wir würden uns freuen, wenn wir dazu beitragen könnten, den Auszubildenden zu einem guten Prüfungsergebnis zu verhelfen.

Der Vorstand

Teilnahmegebühr: 









 













 

270,00 € 

Wir bitten Sie, sich mit dem beigefügten Formular schnellstmöglich anzumelden (gern auch per Fax), da die Anzahl der Seminarplätze begrenzt ist.
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift wird eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung erstellt. Gem. § 4 Nr. 22 a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug bis spätestens 10.03.2011 fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Auf der Überweisung ist der Name des Teilnehmers sowie die Bezeichnung des Seminars anzugeben. Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigem Grund abzusagen; dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bei Stornierung durch den Teilnehmer vor Beginn des Seminars, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar ohne wichtigen schriftlichen Grund, ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ermäßigungen bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern aus einer Kanzlei auf Anfrage.


Der Vorstand

zurücK

 



 
   Home   |   Kontakt   |   Impressum