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Seminare
Prüfungsvorbereitungskurs zur Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung
Sommer 2011
Termine:
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18.03.,19.03., 25.03., 26.03., 01.04., 02.04.2011
jeweils am Freitag von 16.30 – 19.45 Uhr
jeweils am Samstag von 09.00 – 16.15 Uhr
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Ort:
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Tagungszentrum Kolpinghaus München-Zentral GmbH
Adolf-Kolping-Str. 1
80336 München |
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Dozenten:
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Frau Forbriger, Frau Prag/Frau Donath, Frau Laßmann-Brehl
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| Freitag, 18.03.2011 |
Grundzüge des BGB |
Forbriger |
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| Samstag, 19.03.2011 |
ZPO – Verfahrensrecht + Mahnverfahren |
Forbriger |
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| Freitag, 25.03.2011 |
Rechtsmittel und Fristen |
Forbriger |
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Samstag, 26.03.2011
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Grundlagen des RA – Gebührenrecht, RVG und GKG |
Forbriger
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| Freitag, 01.04.2011 |
Grundlagen der Zwangsvollstreckung |
Prag/Donath |
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| Samstag, 02.04.2011 |
Rechnungswesen |
Laßmann-Brehl |
Mit diesem Prüfungsvorbereitungskurs wollen wir den Auszubildenden nochmals vor der Prüfung die Möglichkeit geben, offene Fragen in den einzelnen Rechtsgebieten zu stellen und zu diskutieren. Auch für Kolleginnen und Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten, ist dieser Kurs sicherlich interessant.
Wir bitten die Teilnehmer, das RVG, das BGB und die ZPO mitzubringen. Formulare und Skripte werden von den Dozenten zur Verfügung gestellt.
Wir würden uns freuen, wenn wir dazu beitragen könnten, den Auszubildenden zu einem guten Prüfungsergebnis zu verhelfen.
Der Vorstand
Teilnahmegebühr:
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270,00 €
Wir bitten Sie, sich mit dem beigefügten Formular schnellstmöglich anzumelden (gern auch per Fax), da die Anzahl der Seminarplätze begrenzt ist.
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift wird eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung erstellt. Gem. § 4 Nr. 22 a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug bis spätestens 10.03.2011 fällig und auf das angegebene Konto zu überweisen. Auf der Überweisung ist der Name des Teilnehmers sowie die
Bezeichnung des Seminars anzugeben.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigem Grund abzusagen; dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Bei Stornierung durch den Teilnehmer vor Beginn des Seminars, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar ohne wichtigen schriftlichen Grund, ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ermäßigungen bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern aus einer Kanzlei auf Anfrage.
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Der Vorstand
zurücK
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