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Seminar
Einladung zum Samstagsseminar in Rosenheim
Professionelle Zwangsvollstreckung 2011
Schuldnertricks und Gläubigerstrategien
Neueste Rechtsprechung
Termin:
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08. Oktober 2011 – 09.00 bis 16.30 Uhr
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Ort:
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Parkhotel Crombach – Clubraum -
Kufsteiner Straße 2, 83022 Rosenheim
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Dozent:
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Peter David, Richter a. D., München |
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Inhalt:
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4 neue Reformgesetze zur Zwangsvollstreckung u. ihre Auswirkungen
20 ausgewählte Schuldnertricks mit Abwehrempfehlungen
Kriminelles Verhalten von Schuldnern und Alternativen bei der Forderungseinziehung (Eingehungsbetrug, Scheckbetrug, Vollstreckungsvereitelung, Insolvenzverschleppung etc.)
Checkliste zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung
Der schnellste Vollstreckungstitel
6 gesetzliche Informationsquellen bei der Zwangsvollstreckung
Der Rechtszug in Zwangsvollstreckungssachen (Anleitung)
BGH-Beschwerdeentscheidungen zur ZV (Leitzsätze u. Anmerkungen)
Probleme im Tätigkeitsfeld der Gerichtsvollzieher(innen)
Wie man die Pfändung von Arbeitseinkommen effektiver gestaltet
Taktische Hinweise zur Kontenpfändung
Wie man Vermögensrechte an Wertpapierdepots pfändet
Pfändung v. Steuererstattungsansprüchen u. Kapitallebensversicherungen
Pfändung bei der Ehegattenbesteuerung und beim Taschengeld
Systematische Vollstreckung gegen Privatpersonen und Gesellschaften
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| Teilnahmegebühr: |
95,00 € |
Mitglied |
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145,00 € |
Nichtmitglied |
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(incl. Kaffeepausen) |
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Die Gebühr ist bis zum 03.10.2011 auf eines der unten angegebenen Konten zu überweisen. Bei Überweisung der Gebühr sind der Name des Teilnehmers sowie die Bezeichnung des Seminars anzugeben.
Postbank München
BLZ 700 100 80
Konto-Nr. 3899 58-806
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Teilnahmebedingungen:
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Wir bitten Sie, sich mit dem beigefügten Formular bis zum 30.09.2011 anzumelden (gern auch per Fax). Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitglied-schaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Gem. § 4 Nr. 22 a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigem Grund abzusagen; dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. |
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Bei Stornierung durch den Teilnehmer vor Beginn des Seminars, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar ohne wichtigen schriftlichen Grund, ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ermäßigungen bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern aus einer Kanzlei auf Anfrage. |
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Nicht vergessen! |
Bitte Gesetzestexte mitbringen. |
| Der Vorstand |
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zurücK
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